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Technische Daten und Vorschriften / Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien

Rechte aus mangelhafter Erfüllung

Ihr ŠKODA Partner als Verkäufer haftet Ihnen gegenüber für Sachmängel an Ihrem ŠKODA Neuwagen, an ŠKODA Original Teilen und an ŠKODA Original Zubehör im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Kaufvertrag.

Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus mangelhafter Erfüllung beim zuständigen ŠKODA Partner ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe geltend zu machen. Das Datum der Fahrzeugübergabe ist zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) ordnungsgemäß im Kapitel "Dokumentation der Fahrzeugübergabe" dieser Betriebsanleitung dokumentiert.

ŠKODA Garantie für Neuwagen

Über die aus rechtlichen Vorschriften hervorgehenden Rechte aus mangelhafter Erfüllung hinaus gewährt Ihnen die Gesellschaft ŠKODA AUTO die ŠKODA Garantie für Neuwagen (nachfolgend als "ŠKODA Garantie" bezeichnet), nach den im weiteren Text beschriebenen Konditionen.

Im Rahmen der ŠKODA Garantie wird die Gesellschaft ŠKODA AUTO folgende Leistungen bereitstellen1):

  • Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines Mangels, die innerhalb von zwei Jahren ab Beginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten.
  • Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines Lackmangels, die innerhalb von drei Jahren ab Beginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten.
  • Kostenlose Reparatur von Durchrostungen an der Karosserie, die innerhalb von zwölf Jahren ab Garantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als Durchrostungen der Karosserie sind ausschließlich Durchrostungen von Karosserieblechen von der Innenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie erfasst.

Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ersten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benutzung übergeben wird2).

Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zugehörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage mit.

Die Mangelbeseitigung im Rahmen der ŠKODA Garantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der mangelhaften Teile erfolgen. Über die Art der Fahrzeugreparatur entscheidet der ŠKODA Servicepartner.

Die Mangelbeseitigung erfolgt innerhalb einer entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Servicepartners angemessenen Frist. Ersetzte Teile werden zum Eigentum des ŠKODA Servicepartners.

Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Garantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht, kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbesserung und auf Schadenersatz.

Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKODA Servicepartner geltend gemacht werden.

Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garantie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusammenhang mit einem der nachfolgenden Umstände entstanden sind:

  • Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und fachgerecht nach den Vorschriften der Gesellschaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren Durchführung wurde seitens des Kunden bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA Garantie nicht belegt.
  • Von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei einem Fachbetrieb angezeigt oder nicht fachgerecht beseitigt wurde.
  • Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen, Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchronringe u. Ä.
  • Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Unfall, Hagel, Überschwemmung, Feuer u. Ä.).
  • Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durchführung sonstiger Anpassung oder technischer Änderung am Fahrzeug, die von ŠKODA AUTO nicht genehmigt wurden (z. B. Tuning).
  • Unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung (z. B. Einsatz bei motorsportlichen Wettbewerben oder Überladung), unsachgemäße Pflege oder unsachgemäße Wartung.
  • Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedienungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelieferten Anleitungen.

1) Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen oder der landesspezifischen Marktanforderungen, kann vom ŠKODA Partner oder Importeur eine Garantie über den Rahmen der angeführten ŠKODA Garantie hinaus bereitgestellt werden. Diese lokale Garantie erweitert den Erfüllungsumfang gemäß den spezifischen Garantiebedingungen des ŠKODA Partners oder Importeurs.
2) Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen, kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.

Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der Kunde.

Durch die vorliegende ŠKODA Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Käufers aus mangelhafter Erfüllung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs und mögliche Ansprüche aus Produkthaftungsgesetzen nicht beschränkt.

ŠKODA Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie steht für ein Gefühl der Gewissheit für Reisen in Ihrem Fahrzeug.

Sollte Ihr Fahrzeug einmal unterwegs infolge eines unerwarteten Defekts liegen bleiben, können für Sie im Rahmen der Mobilitätsgarantie Leistungen für die Sicherung Ihrer weiteren Mobilität erbracht werden, zu denen folgende Leistungen gehören: technische Hilfe am Telefon, Pannenhilfe am Pannenort, Inbetriebnahme vor Ort, ggf. das Abschleppen zum ŠKODA Servicepartner.

Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeugs nicht am selben Tag erfolgen, dann kann der ŠKODA Servicepartner bei Bedarf noch weitere nachträgliche Leistungen vermitteln, wie eine Ersatzbeförderung (Bus, Zug u. Ä.), die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs u. Ä.

Bestimmte Ansprüche auf eine kostenlose Erbringung von Dienstleistungen der ŠKODA Mobilitätsgarantie bestehen nur dann, wenn Ihr Fahrzeug im ursächlichen Zusammenhang mit einem Defekt liegen geblieben ist, der aufgrund der Erfüllung aus der ŠKODA Garantie behoben werden soll.

Hinsichtlich der Bedingungen zur Bereitstellung der Mobilitätsgarantie für Ihr Fahrzeug informieren Sie sich bei Ihrem ŠKODA Partner. Dieser teilt Ihnen ebenfalls die detaillierten Geschäftsbedingungen der Mobilitätsgarantie in Bezug auf Ihr Fahrzeug mit. Für den Fall, dass sich auf Ihr Fahrzeug keine Mobilitätsgarantie bezieht, informiert er Sie hinsichtlich der Möglichkeiten eines nachträglichen Abschlusses.

Optionale ŠKODA Garantieverlängerung

Falls Sie beim Kauf Ihres Neuwagens auch eine ŠKODA Garantieverlängerung erworben haben, stellt Ihnen die Gesellschaft ŠKODA AUTO im Laufe der Garantiedauer eine kostenlose Reparatur von Fahrzeugschäden bereit, die infolge eines Mangels am Fahrzeug entstanden sind.

Die ŠKODA Garantieverlängerung bezüglich Ihres Fahrzeugs gilt für den vereinbarten Zeitraum oder bis zum Erreichen des vereinbarten Limits der Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Für die Beurteilung von Ansprüchen aus der ŠKODA Garantieverlängerung gelten im angemessenen Umfang die vorstehend beschriebenen Bedingungen der ŠKODA Garantie.

Die Mangelbeseitigung im Rahmen der ŠKODA Garantieverlängerung kann ausschließlich durch Ersatz oder Instandsetzung der mangelhaften Teile erfolgen, wobei der ŠKODA Servicepartner über die Art der Fahrzeugreparatur entscheidet. Die Mangelbeseitigung erfolgt innerhalb einer entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Servicepartners angemessenen Frist.

Weitergehende Ansprüche aus der ŠKODA Garantieverlängerung bestehen ebenfalls nicht. Insbesondere entsteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht, kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbesserung und auf Schadenersatz.

Die beschriebene Lackgarantie und die Garantie gegen Durchrostung bleiben von der ŠKODA Garantieverlängerung unberührt.

Die ŠKODA Garantieverlängerung bezieht sich nicht auf Außen- und Innenfolien.

Die Informationen über die detaillierten Bedingungen der ŠKODA Garantieverlängerung stellt Ihnen Ihr ŠKODA Partner bereit.

Die ŠKODA Mobilitätsgarantie und die ŠKODA Garantieverlängerung sind nur für einige Länder erhältlich.

 

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