Benzinkraftstoffe gemäß EN228
enthalten bis zu
5 % bzw. 10 % Äthanol.
Dieselkraftstoffe gemäß EN590,
EN16734 und
EN16709 enthalten jeweils bis zu 7 %, 10 %,
20 % und 30 % Fettsäuremethylester. Die
Verwendung von B20- oder B30-Kraftstoffen, selbst
wenn es nur gelegentlich ist, ist mit besonderen
Wartungsbedingungen ("erschwerte Bedingungen")
verbunden.
Entfernen Sie nicht die an verschiedenen
Stellen an Ihrem Fahrzeug angebrachten
Schilder. Sie enthalten Sicherheitswarnungen
sowie Informationen zu den Kenndaten des
Fahrzeugs.
Wenden Sie sich, wenn Arbeiten an Ihrem
Fahrzeug auszuführen sind, in jedem Fall
an eine qualifizierte Fachwerkstatt, die über
entsprechende technische Informationen,
Fachkenntnisse und Ausrüstung verfügt. All
diese Voraussetzungen erfüllen die Vertreter des
PEUGEOT-Händlernetzes.